Drucksache:
22/1437 |
Datum:
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Urheber:
Während der Senat stets betont, dass der offene Vollzug „die besten Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung“ bietet (zuletzt Drs. 22/856), birgt er unserer Ansicht nach auch ein hohes Risiko – für Insassen, Opfer und seit dem „Limburg Urteil“ auch für Bedienstete. …
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