Wie wird mit Alternativplanungen, Widersprüchen und Einleitung rechtlicher Schritte von Bürgern in Bebauungsplanverfahren umgegangen?
Grundsätzlich ist das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Baugesetzbuch geregelt.Ein Bebauungsplanverfahren beginnt in der Regel formlos mit einem Planungsanstoß. Soll ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden, so wird hierzu ein Beschluss durch die Bezirksamtsleitung gefasst und veröffentlicht. Mit der öffentlichen Plandiskussion wird die im § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, welche den Betroffenen und interessierten Bürgern die Möglichkeit gibt, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der ausgewerteten öffentlichen Plandiskussion wird ein Bebauungsplan-Entwurf mit Gesetzestext und Begründung erstellt sowie mit den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes öffentlich ausgelegt, damit Bürger Anregungen als Stellungnahme zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen können.Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit dem Planungsausschuss sowie den Fachbehörden beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Plans, kann die erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Die Bezirksversammlung beschließt in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen anschließend über den Bebauungsplan-Entwurf.Der Bebauungsplan wird durch die Bezirksamtsleitung festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft.Es kann auch vorkommen, dass Bürger keine einzelne Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf abgeben, sondern umfangreiche Alternativplanungen im Laufe des Bebauungsplan-verfahrens einreichen, Widersprüche stellen oder auch rechtliche Schritte einleiten.
Zum Thema „Umgang der Verwaltung mit Alternativplanungen, Widersprüchen und Einleitung rechtlicher Schritte von Bürgern in einem Bebauungsplanverfahren“ hat Eckard Graage eine Anfrage gestellt.
Durch Anklicken gelangen Sie zur Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/3050)