Am 18. März rief der Senat rund eine halbe Million vor allem an Schulen und Polizei verteilte KN95-Masken zurück, da diese nicht die gewünschte Schutzwirkung aufweisen. Dabei ist schon länger bekannt, dass vor allem viele zu Beginn der Pandemie erworbene Masken nicht den Ansprüchen genügen. „Schwarze Schafe haben die Corona-Pandemie genutzt, um FFP2-Masken auf den deutschen Markt zu bringen“, warnte die „Ärzte Zeitung“ Mitte Januar 2021. In der Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz sind bereits einige mangelhafte FFP2-Masken angeführt, doch kaum ein Verbraucher überprüft vor seinem Maskenkauf, ob das von ihm gewünschte Produkt dort gelistet ist. Er darf sich hier zu Recht auf den Staat verlassen. Allerdings offenbarte die Schriftliche Kleine Anfrage „FFP2-Masken – Was tut der Senat um zu verhindern, dass die Bevölkerung minderwertige Produkte erwirbt?“ (Drs. 22/2995), dass mit Stand Anfang Februar 2021 die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zur Marktüberwachung nur insgesamt elf FFP2-Masken aus dem lokalen Handel im Labor hat untersuchen lassen. Nur fünf der Masken erfüllten die anzuwendende Norm EN 149. ….
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22/3732 |
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