Die Unterbringung von sichergestellten gefährlichen Hunden im Tierheim in Hamburg
Vor fast genau 20 Jahren wurde am 12. April 2001 das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde als Reaktion auf zahlreiche Beißattacken – so wie am 26. Juni 2000 in Hamburg auf ein durch zwei Hunde zu Tode gekommenes sechsjähriges Kind auf einem Schulhof – im Deutschen Bundestag beschlossen. Ergänzend wurden zahlreiche Landesgesetze erlassen – so in Hamburg das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden, das auch Vorschriften
zu gefährlichen Hunden enthält.
Beim Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. werden psychisch gestörte und daher gefährliche Hunde durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Verwahrung gegeben, die zuvor von ihren Eigentümern ausgesetzt wurden oder von den Eigentümern aus anderen Gründen nicht betreut werden können beziehungsweise nach einer Anordnung der Ordnungsbehörden sichergestellt wurden. Für das Tierheim stellt die Unterbringung dieser Hunde nicht nur eine finanzielle Belastung dar. Diese aggressiven Hunde gefährden zudem in nicht unerheblichem Maße die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter im Tierheim
Zum Thema „Die Unterbringung von sichergestellten gefährlichen Hunden im Tierheim in Hamburg“ hat Eckard Graage eine Anfrage gestellt.
Durch Anklicken gelangen Sie zur Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/3999)