Drucksache:
22/6100 |
Datum:
|
Urheber:
Im August hat die Bürgerschaft das neue Hamburgische Grundsteuergesetz beschlossen. Ab Mitte 2022 müssen für die notwendige Neuregelung der Grundsteuer dann Steuererklärungen abgegeben und von der Finanzverwaltung erfasst werden. Eine Zielsetzung dabei ist, eine möglichst einfache Administrierbarkeit des Verfahrens sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerverwaltung zu erreichen. ….
Hier können Sie die Drucksache einsehen: