Die Stadt Hamburg ist in beträchtlichem Maße von den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie betroffen. Diese hat der Senat nach eigenen Angaben unter größten Anstrengungen im Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022 berücksichtigt. Dennoch verblieben „Risiken und Chancen, die zu Abweichungen zwischen der Haushaltsveranschlagung und dem späteren Haushaltsvollzug führen könnten.“ Dies umso mehr, als auch die Finanzplanungsjahre bis 2024 Berücksichtigung gefunden haben. Es ist zu befürchten, dass die aktuellen Erkenntnisse zu den negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie in die Haushaltsberatungen des Doppelhaushaltes 2023/2024 einfließen werden. Das lässt für die innere Sicherheit, insbesondere den personalintensiven Bereich der Polizei, nichts Gutes erahnen. Regelhaft werden vor den Beratungen die entsprechenden Eckwerte festgelegt. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/6014, teilte der Senat hierzu mit: „Das Haushaltsaufstellungsverfahren ist durch den Senat eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen worden. Insofern sind Festlegungen und daraus folgende Vorgaben im Sinne der Fragestellungen bisher nicht erfolgt. Im Übrigen unterliegt das Verfahren bis zu einer Beschlussfassung des Senats dem internen Meinungsbildungsprozess, zu dem inhaltliche Aussagen auch im Rahmen Parlamentarischer Anfragen nicht zu treffen sind.“ …
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22/6610 |
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