Im Jahr 2021 waren insgesamt 97.280 Hunde und 60.952 Halter (06/2020: 53.474) registriert. Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind seit 2018 um 1 Million Euro – von 4,2 Millionen auf knapp 5,2 Millionen Euro – gestiegen (siehe Drs. 22/7545). Trotz dieser hohen Einnahmen hat der Senat im Jahr 2021 nur in eine Hundewiese investiert. Nach Auskunft des Senats sind derzeit insgesamt 136 Hundeauslaufzonen gemäß § 8 Absatz 3 Hundegesetz sowie 103 freigegebene Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen ausgewiesen (Stand: Januar 2022). Nur 26 der 136 Hundewiesen sind eingezäunt und keine einzige verfügt über einen Wasserspender für die Tiere. Nicht einmal Gassibeutel gibt es in den Hundeauslaufzonen und auf den freigegebenen Wegen, Pfaden und Rasenflächen. Für die Gassibeutel fielen im Jahr 2019 Kosten in Höhe von 158.033,70 Euro an. 2020 waren es 153.549 Euro und 2021 164.794,01 Euro. Ein Bruchteil der Hundesteuereinnahmen. Den Bezirksämtern werden die Mittel für die Unterhaltung von Hundeauslaufzonen nicht mal separat zur Verfügung gestellt. Stattdessen müssen sie die Pflege aus den unterfinanzierten Mitteln der Rahmenzuweisung „Öffentliches Grün“ bestreiten. …
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22/7992 |
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