Seit der Corona-Pandemie hat der Senat endlich erfreulicherweise unsere Forderung
(Drs. 22/2134, 22/7665, 22/10684) nach Verbundeinsätzen aufgegriffen, die sich seit
Jahren in Berlin und Nordrhein-Westfalen bewährt haben. Bei diesen Einsätzen wurden in Hamburg nicht nur Verfehlungen gegen die Vorschriften der Eindämmungsverordnung festgestellt, sondern auch zahlreiche Verstöße gegen weitere Vorschriften.
„Es werden in den überprüften Räumlichkeiten Spielautomaten vorgefunden, für deren
Betrieb es keine Genehmigung gibt. Regelmäßig besteht der Verdacht des illegalen
Glücksspiels. Immer wieder werden Lokale ohne Schankerlaubnis festgestellt. Es
kommt immer wieder zu Funden von hohen Bargeldbeträgen, mit ungeklärter Herkunft
und dem Verdacht der Geldwäsche und illegaler Beschäftigung. Außerdem werden
immer wieder Personen festgestellt, deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist.“, heißt es in
der Ausgabe des Magazins der GdP „Deutsche Polizei“ aus dem Januar 2022. …
Drucksache:
22/11909 |
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