Das Auskunftsersuchen BV-Drs. 21-8397:
„Wächst der Stadtteil Rahlstedt in den nächsten Jahren wirklich und warum sinken in anderen Stadtteilen im Bezirk Wandsbek die Bewohnerzahlen?“
wurde am 06.02.2024 eingereicht.
Auf mehrere Nachfragen von der Geschäftsstelle des Bezirksamtes Wandsbek wurde von den Fachbehörden nicht geantwortet.
Auch eine Beschwerde bei der Senatorin für bezirkliche Angelegenheiten wurde noch nicht bearbeitet.
Im Bezirksverwaltungsgesetz Unterabschnitt 2 Befugnisse in Angelegenheiten anderer Behörden, § 27 Auskunfts- und Empfehlungsrecht steht unter anderem:
„(1) In allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fällt, kann die Bezirksversammlung an die jeweils zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Empfehlung aussprechen. Mindestens drei Mitglieder der Bezirksversammlung können in diesen Angelegenheiten an die jeweils zuständige Behörde Anfragen richten.
(2) Das vorsitzende Mitglied übermittelt den Beschluss oder die Anfrage an die jeweils zuständige Behörde. Sie muss der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fragen die Antwort übermitteln oder mitteilen, ob und in welcher Form die Empfehlung Berücksichtigung findet.“
Die Frist von sechs Wochen ist bereits am 19.03.2024 abgelaufen und das Auskunftsersuchen ist bisher nicht beantwortet worden.
Drucksache:
22/15124 |
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