Vertrauenspersonen („V-Personen“) werden – ohne selbst einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören – von den Ermittlungsbehörden zur Gewinnung eines Anfangsverdachts beziehungsweise zur Aufklärung von Straftaten im Bereich der schweren, mittleren und mitunter der organisierten Kriminalität eingesetzt (Quelle: Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, Sachstand, Az: WD 7 – 3000 – 179/19).
V-Personen sind also bereit, Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen, während ihre Identität grundsätzlich geheim gehalten wird. Ihre Hauptaufgabe besteht also darin, den Strafverfolgungsbehörden ermittlungsrelevante Informationen aus ihren kriminellen Milieus oder extremistischen Kreisen zu liefern. Für Strafverfolgungsbehörden gelten V-Personen als unverzichtbares Instrument und werden zu den effektivsten Mitteln der Informationsbeschaffung gezählt, weil sie in die Strukturen einer jeweiligen Gruppe integriert sind und dadurch Informationen aus „erster Hand“ weiterleiten können. …..
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22/14924 |
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