Der Bezirk Wandsbek und der Senat haben 2018 und 2019 das Nahversorgungskonzept Wandsbek und das Hamburger Zentrenkonzept vorgelegt. Im Hamburger Zentrenkonzept wurden auch die Zentren erfasst, die in den letzten Jahren – teilweise unterstützt mit öffentlichen Fördermitteln – erheblich aufgewertet wurden. Hierzu gehörte auch der Ortskern Rahlstedt. Um die generell positive Situation dieser Zentren zu erhalten und weiter zu verbessern, gilt es, ihre Entwicklung zu unterstützen und die bestehenden Potenziale weiter zu fördern (siehe Hamburger Zentrenkonzept 2019). Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ unterstützten Bund und
Länder zwischen 2009 und 2019 die Gemeinden bei der Bewältigung struktureller Schwierigkeiten in den zentralen Stadt- und Ortsbereichen. Im Mittelpunkt stand die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Zielsetzungen des Programms werden seit 2020 im
Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt. Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ sollen Stadt- und Ortsteilzentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Planungsprozesse in den Zentren sollen konsequent durch in den Zentren etablierte Netzwerke und Akteure begleitet werden, um die Inhalte der Planungen durch lokales Know-how zu bereichern. Im Sinne der Zielsetzung „Zentren Entwicklung ist Gemeinschaftsaufgabe“ geht es darum, den Kreis der Handelnden über die öffentlichen Akteure hinaus zu erweitern. Hierin liegt auch die Chance, die Akzeptanz von Veränderungen durch lokale Teilhabe zu erhöhen.
In kleineren Zentren gilt es, den Kreis der engagierten und zur Beteiligung bereiten Akteure zu ermitteln und zur Mitgestaltung der Zentren einzuladen. Durch die wirtschaftliche Entwicklung stehen einige Mietflächen im Ortskern Rahlstedt zur Disposition und weitere Mieter (zum Beispiel Bäckerei Junge), haben bereits, aufgrund der in den letzten Jahren veränderten Bedingungen im Umfeld, angekündigt, die Mietverträge nicht zu verlängern.
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