Mit der Drs. 22/9642 hat der Senat am 21.10.2022 zum Ortskern Rahlstedt
Stellung genommen. Seitdem sind vonseiten des Bezirksamtes Wandsbek
und dem Senat im Ortskern Rahlstedt keine Aktivitäten erfolgt. Der Hinweis
vom Senat: „Mit Inbetriebnahme der S-Bahn-Linie S4 wird eine weitere Verbesserung der Lagegunst erwartet“ zeigt, dass der Senat die Zukunft im Ortskern Rahlstedt falsch einschätzt.
Die Inbetriebnahme der S-Bahn-Linie S4 bedeutet, dass der Bahnhof
Rahlstedt (ein Magnet für den Ortskern Rahlstedt) mindestens zwei Jahre nicht
zur Verfügung steht. Ein Ausweichbahnhof an der Scharbeutzer Straße wird
von den Planern der S-Bahn-Linie S4 vorgeschlagen. Damit geht die dringend
benötigte Kaufkraft für den Ortskern Rahlstedt verloren und wird massive Veränderungen bei den Gewerbetreibenden und den Marktbeschickern hervorrufen. Ein in Aussicht gestelltes Konzept der Planer der S-Bahn-Linie S4 zur
Minderung der Einbußen durch den Umbau des Bahnhofes einschließlich ZOB
Amtsstraße wurde bisher nicht öffentlich vorgelegt.
Zu den aufgeworfenen Themen in der Drs. 22/9642 antwortet der Senat: „Die
in der Einleitung aufgeworfenen Themen betreffen überwiegend die Themen
Leerstandsmanagement und Wirtschaftsförderung sowie begleitende Netzwerke und damit nicht die Städtebauförderung im engeren Sinne. Der für
Stadtentwicklung zuständigen Behörde liegen darüber hinaus keine aktuellen
Kenntnisse zu Handlungserfordernissen zum Ortskern Rahlstedt im Sinne von
RISE vor“
Wenn dem Senat bekannt ist, dass im Ortskern Rahlstedt Leerstandsmanagement und Wirtschaftsförderung sowie begleitende Netzwerke notwendig sind,
verwundert es sehr, dass weder das Bezirksamt Wandsbek noch der Senat
aktiv Maßnahmen dazu ergreift.
Der Leerstand im Ortskern, im EKZ Rahlstedt und die Anzahl der leeren Marktstandsflächen hat sich seit 2022 erhöht und weitere Schließungen sind schon
geplant beziehungsweise angekündigt. Ein Teil der Gewerbetreibenden hat
bereits die Öffnungszeiten reduziert oder nur an einem Tag geöffnet (Commerzbank). Es ist daher dringender Handlungsbedarf vom Bezirksamt Wandsbek und dem Senat beim Leerstandsmanagement und der Wirtschaftsförderung erforderlich.
Der Einsatz einer Quartiersmanagerin hat noch nicht ausgereicht, um die
erforderlichen Maßnahmen zu erreichen. Eine Unterstützung des Bezirksamtes Wandsbek und des Senates wäre auch hier dringend erforderlich.
Auch scheint dem Senat die örtliche Lage des Ortskern Rahlstedt nicht
bekannt zu sein, wie aus der Antwort zu Frage 10 (Drs. 22/9642 hervorgeht:
„Im Rahmen der Magistralenentwicklung wird der Ortskern Rahlstedt gemeinsam von den zuständigen Behörden und dem Bezirksamt berücksichtigt“
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