Mit der BV-Drs. 21-5105 wird im Erläuterungsbericht unter anderem Folgendes ausgeführt: Auf dem Flurstück 5370 in der Scharbeutzer Straße 34 ist auf der ungenutzten Fläche eines ehemaligen Büro- und Verwaltungsgebäudes eine Kindertageseinrichtung für die Betreuung von 215 Kinder inklusive einer Zufahrt mit Wendeanlage zur öffentlichen Nutzung geplant. Das zu bebauende Grundstück ist durch eine nördlich des Doberaner Wegs gelegene öffentliche Erschließungsstraße ohne Gehwege erschlossen. Diese Straße ist so umzubauen, dass die Erschließung durch alle Verkehrsarten gesichert ist.
Das Planungsgebiet ist in zwei Planungsabschnitte unterteilt (siehe Abbildung 2 im Erläuterungsbericht): Abschnitt 1 Erschließungsstraße zum Grundstück der zukünftigen Kita (circa 70 m), Abschnitt 2 Anfahrt zur Erschließungsstraße und Schüleranfahrtsweg, Feuerwehrzufahrt und Rettungsweg zum Gymnasium Rahlstedt. Bei der Umplanung wurde nur auf den ersten Abschnitt (70 m) eingegangen. Nicht berücksichtigt wurde der Abschnitt 2 (Zufahrt zur Schule), wo die Verkehrssituation durch den Mischverkehr (Rad, Fußgänger, Pkw) seit Langem als höchst problematische bekannt ist, auch bei den Fachämtern und -behörden. Das Kernproblem der Planung ist und bleibt jedoch die Querung verschiedener Verkehrsströme (Pkw, Rad, Fußgänger) in einer wenig übersichtlichen und zu den Stoßzeiten (morgens und mittags) hoch frequentierten Zuwegung im Abschnitt 2. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Radweg von der Scharbeutzer Straße auf der linken Seite befindet und die Nutzer direkt in die Zufahrt einbiegen, wo der Gegenverkehr von der Kita kommt. Auf Nachfrage hat das Fachamt im Bezirksamt bestätigt, dass man sich bei der Straßenplanung nur auf die Erschließung des Privatgrundstückes der Kita beschränkt hat.
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22/8520 |
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