Die Rahlstedterinnen und Rahlstedter verlieren mit dem Freibad Rahlstedt ein in der Form einmaliges Freizeitangebot.
Gemäß Drucksache 21/13775 vom 11.07.2018 hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 2. Juli 2018 beschlossen, das zuständige Bezirksamt anzuweisen, das Bebauungsplanverfahren für den Bereich des Freibades Rahlstedt am Wiesenredder 85 mit dem Ziel der Ausweisung einer Wohnungsbaufläche für rund 130 bis 150 Wohneinheiten (davon 30 Prozent öffentlich gefördert) zügig und mit Priorität durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen.
Der mit über 90.000 Einwohnern einwohnerreichste Stadtteil Hamburgs und im Besonderen der Ortsteil Großlohe würden bei einer Schließung des Freibades somit ein attraktives Freizeitangebot verlieren, welches insbesondere im Sommerhalbjahr vielen Familien Freude bereitet hat, welche sich keine regelmäßigen Sommerurlaube leisten können. Besonders während der aktuellen COVID-19-Pandemie, wo zudem nicht abzusehen ist, wann das Hallenbad mit Außenbecken in der Rahlstedter Bahnhofstraße 52, welches zudem das Freibad am Wiesenredder in keinster Weise kompensieren kann, geöffnet werden kann, könnte das Freibad Rahlstedt für zahlreiche Rahlstedter eines der wenigen möglichen Orte der Freizeitgestaltung darstellen, ohne den Stadtteil verlassen zu müssen. Die Bürgerinitiative „Rettet das Freibad-Rahlstedt am Wiesenredder“ hat am 17.11.2020 eine Alternativplanung in das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 eingebracht, welche eine Wohnbebauung bei gleichzeitigem Erhalt des Freibades Rahlstedt vorsieht. Diese Alternativplanung wurde am 15.01.2021 vom Bezirksamt Wandsbek ablehnend beantwortet. Eine öffentliche Diskussion über die Alternativplanung erfolgte bis jetzt nicht, da die Öffentlichkeit während der Bürgersprechstunde in der Bezirksversammlung am 28.01.2021, bei der die Bürgerinitiative die Alternativplanung vorgestellt hat, wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie ausgeschlossen war.
Der mit über 90.000 Einwohnern einwohnerreichste Stadtteil Hamburgs und im Besonderen der Ortsteil Großlohe würden bei einer Schließung des Freibades somit ein attraktives Freizeitangebot verlieren, welches insbesondere im Sommerhalbjahr vielen Familien Freude bereitet hat, welche sich keine regelmäßigen Sommerurlaube leisten können. Besonders während der aktuellen COVID-19-Pandemie, wo zudem nicht abzusehen ist, wann das Hallenbad mit Außenbecken in der Rahlstedter Bahnhofstraße 52, welches zudem das Freibad am Wiesenredder in keinster Weise kompensieren kann, geöffnet werden kann, könnte das Freibad Rahlstedt für zahlreiche Rahlstedter eines der wenigen möglichen Orte der Freizeitgestaltung darstellen, ohne den Stadtteil verlassen zu müssen. Die Bürgerinitiative „Rettet das Freibad-Rahlstedt am Wiesenredder“ hat am 17.11.2020 eine Alternativplanung in das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 eingebracht, welche eine Wohnbebauung bei gleichzeitigem Erhalt des Freibades Rahlstedt vorsieht. Diese Alternativplanung wurde am 15.01.2021 vom Bezirksamt Wandsbek ablehnend beantwortet. Eine öffentliche Diskussion über die Alternativplanung erfolgte bis jetzt nicht, da die Öffentlichkeit während der Bürgersprechstunde in der Bezirksversammlung am 28.01.2021, bei der die Bürgerinitiative die Alternativplanung vorgestellt hat, wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie ausgeschlossen war.
Zum Thema „Sachstand zum Freibad Rahlstedt am Wiesenredder“ hat Eckard Graage eine Anfrage gestellt.
Durch Anklicken gelangen Sie zur Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/3172)
Dazu erklärt Eckard Graage, Rahlstedter Wahlkreisabgeordneter der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Weder eine durchaus diskussionswürdige Alternativplanung der Bürgerinitiative noch die Bitte zumindest während der Corona-Pandemie das Freibad mit seinen weitläufigen Liegewiesen im Sommer 2021 nochmals zu öffnen, konnte den Rot-Grünen Senat von der endgültigen Schließung des Freibades Rahlstedt abhalten. Die Rahlstedterinnen und Rahlstedter und vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner Großlohes verlieren ein in der Form einmaliges Freizeitangebot, welches durch das neue Außenbecken der Schwimmhalle Rahlstedt in keiner Weise kompensiert werden kann.“