Es ist unerträglich, wenn Reichsbürger und andere extremistische Personen nach einer Kündigungsschutzklage weiterhin im Arbeitsverhältnis bei der Stadt und insbesondere der Polizei bleiben dürfen.
Wie die Welt am 14. Oktober 2020 berichtete, hat die Polizei Hamburg eine Bedienstete der Wasserschutzpolizei fristlos entlassen, nachdem ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid den Verdacht erhärtet hatte, dass sie der Reichsbürgerszene zuzuordnen sei. Laut Berichtserstattung sei die Existenz und Legitimität der Bundesrepublik Deutschland bestritten worden. Auf eine Anhörung habe die Bedienstete nicht reagiert.
Denkbar ist, dass auch andere Bedienstete der Polizei Hamburg und der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg insgesamt bereits durch eine Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene oder anderen Organisationen, die in Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Verfassung stehen, aufgefallen sind.
Zum Thema Reichsbürger bei der Polizei Hamburg und in der Verwaltung hat Eckard Graage eine Anfrage gestellt.
Durch Anklicken gelangen Sie zur Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/2248)
Dazu erklärt Eckard Graage, Mitglied im Innenausschuss der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Die Antwort des Senats zeigt, dass es bedauerlicherweise immer wieder dazu kommt, dass Reichsbürger und andere extremistische Personen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß stehen, bei der Stadt und insbesondere der Polizei arbeiten. Es ist unerträglich, wenn derartige Personen nach einer Kündigungsschutzklage weiterhin im Arbeitsverhältnis bleiben dürfen. Hier kann man nur hoffen, dass für derartige Personen eine für die Bevölkerung ungefährliche Tätigkeit gefunden werden kann. Es schreit förmlich nach einem Konzept, um derartige Fälle frühzeitig aufzudecken oder im besten Falle vor der Einstellung durch Überprüfungen zu verhindern.“