In urbanen Gebieten sollte es für die Deutsche Bahn möglich sein die Gleisanlagen außerhalb der Bahnsteige gegen Unfälle von Personen zu sichern.
In der Rahlstedter Bahnhofstraße auf Höhe der Schweriner Straße befindet sich zwischen dem dortigen Neubau (Flurstück 7099) und dem Altbau (Flurstück 4528) eine Lücke. Durch diese Lücke, welche lediglich durch zwei leicht zu umgehende oder zu überwindende mobile Absperrschranken versperrt ist, kann ein dahinter liegender freier Platz erreicht werden (Flurstücke 6764, 6762, 6760 und 6758), welcher direkt an die dortigen Bahnschienen des Rahlstedter Bahnhofes grenzt. Das Betreten der Bahnschienen wird nur durch einen hüfthohen einfachen Drahtzaun verhindert. Auf diesem Platz nahe der Bahnschienen sollen sich bereits Kinder aufgehalten haben.
Zum Thema „Ungesicherter Zugang zu den Bahnschienen beim Bahnhof Rahlstedt“ hat Eckard Graage eine Anfrage gestellt.
Durch Anklicken gelangen Sie zur Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/3049)
Dazu erklärt Eckard Graage, Rahlstedter Wahlkreisabgeordneter der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Die Antwort der Deutschen Bahn, dass keine Verkehrssicherungspflicht besteht, ist leider nicht zufriedenstellend. Gerade die Sicherheit unserer Kinder liegt uns Allen besonders am Herzen. In urbanen Gebieten sollte es für die Deutsche Bahn daher möglich sein die Gleisanlagen außerhalb der Bahnsteige so zu sichern, dass keine Personen und vor allem Kinder durch Unfälle zu Schaden kommen können.“